Feuerwerk

Sicherheit
Feuerwerk

Grundsätzlich sind Feuerwerke in der Gemeinde Sumiswald gestattet. Dies jedoch nur unter Einhaltung folgender Bedingungen:

-Das Feuerwerk darf nicht in unmittelbarer Nähe einer Liegenschaft abgebrannt werden.

-Feuerwerke mit Knalleffekten sind zwecks Einhaltung der Nachtruhe vor 22.00 Uhr abzubrennen.

-Die umliegenden und direkt betroffenen Nachbarn sind vorgängig in geeigneter Weise zu orientieren.

-Die Sicherheitsrichtlinien für Feuerwerke sind strikt einzuhalten.

-Weiter weisen wir Sie auf die neuen Feuerwerkrichtlinien (http://www.pyro-tec.ch/feuerwerkshop/feuerwerk-gesetze-schweiz), bei welcher Sie für Feuerwerke der Kategorie 4 einen Ausweis benötigen, hin.

 

Haftbar für Folgeschäden aufgrund des Feuerwerkes ist die organisierende Person des Feuerwerkes.

https://www.police.be.ch/de/start/dienstleistungen/online-wache/sprengstoff-und-pyrotechnik.html
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