Akteneinsicht - beantragen

Akteneinsicht - beantragen

Nach Artikel 17 Absatz 3 der Kantonsverfassung hat jede Person ein Recht auf Einsicht in amtliche Akten, soweit keine überwiegenden öffentlichen oder privaten Interessen entgegenstehen.

Gesuche um Akteneinsicht sind schriftlich bei der Abteilung Präsidiales einzureichen.

Auskünfte und Einsicht in eigene Daten gemäss Datenschutzgesetz sind gebührenfrei.

E-Mail: gemeinde@sumiswald.ch

Präsidiales

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