Baugesuch - einreichen

Baugesuch - einreichen

Baubewilligungsverfahren

Baubewilligungspflicht
Baubewilligungspflichtig sind alle künstlich geschaffenen und auf Dauer angelegten Bauten, Anlagen und Einrichtungen (Bauvorhaben), die in fester Beziehung zum Erdboden stehen und geeignet sind, die Nutzungsordnung zu beeinflussen, indem sie zum Beispiel den Raum äusserlich erheblich verändern, die Erschliessung belasten oder die Umwelt beeinträchtigen.

Seit dem 1. März 2022 schreibt der Kanton Bern vor, dass die Baueingabe obligatorisch über das eBau-Portal des Kantons Bern (https://www.portal.ebau.apps.be.ch/) zu erfolgen hat. Das Ausfüllen eines Baugesuches via eBau funktioniert ähnlich wie das Ausfüllen der Steuererklärung mit TaxMe. Sie melden sich mit dem BE-Login an und erfassen Ihr Gesuch online und laden sämtliche Unterlagen und Beilagen hoch.

Erfordert ein Bauvorhaben Ausnahmen von den geltenden Vorschriften, ist dem Baugesuch ein entsprechend begründetes Ausnahmegesuch beizufügen. Falls es Änderungen bei den Wasser- oder Abwasserinstallationen gibt, so sind die gemeindeeigenen Formulare zu verwenden.

Bis zur erforderlichen gesetzlichen Anpassung müssen die elektronisch eingereichten Gesuchunterlagen auch weiterhin noch zweifach ausgedruckt und original unterschrieben per Post oder am Schalter der Bauverwaltung zugestellt werden. Auch der Bauentscheid wird, wie bis anhin, noch per eingeschriebener Post den Gesuchstellenden schriftlich eröffnet.

Die Bauverwaltung berät Sie gerne in allen Fragen rund um die gesamte Baueingabe und das Baubewilligungsverfahren.

https://www.portal.ebau.apps.be.ch/
Hochbau

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