Als Entschuldigungsgründe gelten:
- Krankheit oder Unfall (ab der 3. Übung mit Arztzeugnis),
- schwere Erkrankung oder Todesfall in der Familie,
- Schwangerschaft,
- Militär-, Zivilschutz- und Zivildienst,
- zwingende Arbeitserledigung (bei unselbstständig
Erwerbenden mit Bestätigung des Arbeitgebers und
Selbstständigerwerbende mit schriftlicher Begründung)
Versäumte Übungen sind nachzuholen. Die von der Gebäudeversicherung geforderten Sollstunden müssen für die einzelnen Feuerwehrangehörigen erfüllt sein. Andernfalls findet das Verfahren über die Bussenregelung Anwendung.
Feuerwehr 118
Polizei 117
Rega 1414
Sanität 144
Vergiftungsnotfälle 145
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