Feuerungskontrolle / Kaminfeger

Feuerungskontrolle / Kaminfeger

Feuerungskontrolle:

Die Aufgabe des Feuerungskontrolleurs beinhaltet die regelmässige Kontrolle von Feuerungsanlagen mit Heizöl "Extra leicht" und Gas auf die Einhaltung der Grenzwerte gemäss Luftreinhalteverordnung (LRV). Verstösse werden dem beco und der Gemeinde gemeldet. Die Kosten für die Kontrolle werden direkt in Rechnung gestellt.

 

Kaminfeger:

Per 1. Januar 2021 wurde das Kaminfeger-Monopol aufgehoben. Damit sind nicht mehr, wie bisher, die Kreiskaminfegerinnen und Kreiskaminfeger für die Aschen- und Brennstoffkontrolle zuständig, sondern neu die von der Gebäudeversicherung Bern (GVB) konzessionierten Kaminfegerinnnen und Kaminfeger. Die diesbezüglichen Bestimmungen wurden in der kantonalen Lufthygieneverordnung (LHV) entsprechend angepasst.

Aschen- und Brennstoffkontrolle

Kaminfegerwesen

Lufthygieneverordnung (LHV)

Bau und Betrieb

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